Pflege nach ärztlicher Verordnung
Alles, was Ihr Arzt Ihnen an Pflege und Therapie daheim verordnet hat, kommt von der Sozialstation Südlicher Breisgau zu Ihnen nach Hause.
1. Behandlungspflege (§37.2. SGB V)
Zahlreiche wichtige Leistungen gehören dazu. z.B.:
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- Wundverbände und Behandlung von Liegestellen
- Medikamente herrichten (Medibox) oder Medikamente verabreichen (Medigabe). Fragen Sie nach, wir können auch mit einer Monatspauschale von 20 € die Organisation für Sie übernehmen.
- Thrombosevorbeugung, Kompressionstherapie
- Spritzen geben
- Infusionstherapien
- Absaugen
- Insulingaben
- Blutzuckerkontrollen (bei Neueinstellung und intensivierter Therapie)
- Portversorgung
2. Häusliche Krankenpflege nach § 37.1 und 1a
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- Haben Sie eine schwere Erkrankung und brauchen noch Hilfe ( Körperpflege und Hauswirtschaft) nach dem Krankenhausaufenthalt? Helfen wir Ihnen gerne.
- Auch wenn Sie eine ambulante Behandlung oder Operation hatten, können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
- In der Regel genehmigt Ihre Krankenkasse die Unterstützung für die Dauer von bis zu 4 Wochen, fragen Sie dort einfach nach.
3. Schulung und Anleitung zur Behandlungspflege
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Teile der Behandlungspflege (z. B. Insulininjektion) selbst erlernen und durchführen möchten und können, dann verordnet Ihr Arzt eine Anleitung durch uns.
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- Wir beraten Sie dabei, was zu tun ist
- leiten Sie an oder unterstützen Sie dabei
- beobachten, inwieweit Sie das Notwendige schon gut beherrschen
- und wiederholen – falls nötig – die Unterstützung und Anleitung (bis zu 10 Anleitungen übernimmt Ihre Kasse)